
Elektroauto laden: So klappt’s auch in der Mietwohnung
Häufig scheuen Menschen ohne Eigentum vor der Anschaffung eines Elektroautos zurück, weil sie Sorge haben, dass ihnen nicht ausreichend Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei hat sich die Lage für Mieter*innen längst verbessert.
Immer mehr Menschen spielen mit dem Gedanken ihren alten Verbrenner gegen ein modernes und umweltfreundlicheres E-Auto einzutauschen. Doch wer kein Eigenheim besitzt, muss sich zunächst mit der Frage auseinandersetzen, wo das neue Elektroauto aufgeladen werden soll. Für Eigenheim-Besitzer*innen ist die Installation einer eigenen Ladestation kein Problem, aber wie sieht es mit den Lademöglichkeiten in einer Mietwohnung im Mehrparteienhaus aus? So viel schon vorab: Auch als Mieter*in können Sie eine eigene Wallbox installieren. Sie können sich also schon mal nach einem passenden Modell für sich umsehen.
Vermieter informieren:
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vermieter auf und informieren Sie ihn über Ihr Vorhaben. Vielleicht hat er sich bereits mit dem Thema beschäftigt oder schon von anderen Mietern gehört, dass diese Ihren Wunsch nach einer Wallbox teilen. Wenn Sie die Ergebnisse Ihres Gespräches noch einmal schriftlich zusammenfassen und an Ihren Vermieter senden, haben Sie eine gute erste Grundlage für die vertragliche Vereinbarung, die Sie später treffen.
Gute Argumente beim Vermieter!
- Die Wallbox stellt einen klaren Mehrwert für die Immobilie dar.
- Durch öffentliche Fördermittel verringern sich die Installationskosten erheblich. Beachten Sie daher unbedingt auch aktuelle Möglichkeiten zur Wallbox-Förderung.
- Eine Wallbox kann mit einem separaten Stromzähler ausgestattet werden – das sorgt für Transparenz bei der Kostenabrechnung.
- Bei Auszug des Mieters kann die Wallbox zurückgebaut werden.
- Wallboxen sind eher klein und unauffällig – sie stören daher wenig bis gar nicht.
Das erwartet Sie hier
Habe ich auch als Mieter*in das Anrecht auf eine Wallbox?
Ein Elektroauto wird immer attraktiver. Doch wie sieht es mit den Lademöglichkeiten aus? Von der Ladung über die Haushaltssteckdose wird abgeraten. Darauf sollten Sie nur im Notfall zurückgreifen, da die Stromleitungen stark erhitzen. Zudem dauert der Ladevorgang sehr lange. Sicherer, schneller und einfacher geht es mit einer Wallbox. Für Eigenheim-Besitzer*innen ist das einfach. Die können die Box an ihrem privaten Stellplatz oder in der Garage installieren. Doch welche Möglichkeit haben Mieter*innen?
Seit dem 01. Dezember 2020 gilt: Auch als Mieter*in haben Sie das Recht auf eine eigene Wallbox an Ihrem gemieteten Stellplatz. Nur in äußerst seltenen Fällen, beispielsweise wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann der Vermieter die Installation einer Wallbox verbieten. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten sollten, bevor Sie sich Ihre eigene Ladestation zulegen, nicht zuletzt, weil Sie als Mieter*in die Kosten für die Wallbox tragen.
- Was gilt für Wohnungseigentümer?
Auch als Wohnungseigentümer haben Sie seit dem 01.12.2020 ein Anrecht auf die Installation einer Wallbox an Ihrem zur Wohnanlage gehördenen Parkplatz. Dazu müssen Sie zwar nach wie vor einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft stellen – dieser darf in der Regel aber nicht abgelehnt werden. Klären Sie zudem mit der Eigentümergemeinschaft wie die Abrechnung des Ladestroms erfolgen soll. Hier haben Sie z.B. die Möglichkeit einen eigenen Zähler an der Wallbox anzubringen oder die Wallbox über den zu Ihrer Wohnung gehörenden Zähler laufen zu lassen.
Wer trägt bei einer Mietwohnung die Kosten für eine Wallbox?
Die Kosten für die Installation sowie die Betriebskosten einer Wallbox übernimmt zu 100% der Mieter. Auch den kompletten Rückbau (z. B. im Falle eines Auszugs) müssen Sie als Mieter*in komplett selbst finanzieren. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass die Wallbox Ihr Eigentum ist und Sie sie bei Umzug mitnehmen können. Eigentlich steht die Nutzung der Wallbox nur Ihnen als Antragsteller*in zu, sofern es aber auch andere Mieter*innen mit Elektroauto im Haus gibt, kann es gerade hinsichtlich der Kosten attraktiv sein, die Wallbox zu teilen.
Wie kann ich als Mieter*in eine Wallbox beantragen?
Mithilfe unseres Muster-Genehmigungsschreiben können Sie als Mieter*in die Genehmigung für die Installation einer Wallbox bei Ihrem Vermieter per Post oder E-Mail beantragen. Gehört diesem das Haus nicht alleine, so gibt er Ihren Antrag an die Eigentümergemeinschaft weiter. Sobald Sie die Zustimmung des Vermieters haben, können Sie die Wallbox bestellen und die Installation in Auftrag geben. Die Installation sollte durch einen professionellen Elektroinstallateur erfolgen, der auch die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt. Das ist in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) § 13 Elektrische Anlage“ geregelt.
In Hinblick auf die Installation einer Wallbox ist es darüber hinaus sinnvoll in den Austausch mit Ihren Vermieter*innen zu gehen. Denn auch wenn der Anspruch von Mieter*innen zwar eindeutig gesetzlich geregelt ist, lässt die verabschiedete Regelung noch viele Fragen offen.
Am besten halten Sie mit Ihrem Vermieter alles schriftlich fest, was mit der Installation und dem Betrieb Ihrer Wallbox zusammenhängt. Denn auch, wenn Ihr Vermieter die Montage der Box in der Regel nicht verbieten kann, so kann er bei Ihrem Auszug doch den kompletten Rückbau fordern. Und das beinhaltet in der Regel neben den sichtbaren Bauteilen auch unterirdisch verlaufende Kabel.
Auch ob möglicherweise notwendige bauliche Installationen von Vermieter*innen überhaupt verlangt werden können, ist voraussichtlich eine Einzelfallentscheidung. In § 554 Abs. 1 S. 2 BGB heißt es nämlich, dass ein Anspruch von Mieter*innen auf Zustimmung zum Einbau nicht besteht, wenn die bauliche Veränderung Vermieter*innen auch unter Würdigung der Interessen der Mieter*innen nicht zugemutet werden können. Allerdings ist nicht geregelt, wann der Einbau nicht zumutbar ist.
Fazit: Laden ist auch für Mieter möglich
Fazit: Spätestens mit der seit Ende 2020 geltenden Regelungen ist es kein Problem sein E-Auto zu laden, wenn man in einer Mietwohnung lebt.
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